LICHTPUNKT
Digitalisierung· 7 Min. Lesezeit

Förderung für Digitalisierung in Sachsen: So zahlt der Freistaat bei Ihrer Automatisierung mit

Bis zu 60 Prozent Zuschuss für Digitalisierungsprojekte: Was der SAB-Zuschuss „Digitalisierung“ fördert, wer ihn bekommt und welche Fehler den Anspruch kosten — verständlich erklärt für kleine und mittlere Unternehmen.

Ein warmer Lichtpfad führt durch eine abstrakte Landschaft aus dunklen Blöcken

Viele Betriebe schieben Digitalisierung und Automatisierung auf, weil die Investition abschreckt. Dabei übernimmt der Freistaat Sachsen in vielen Fällen einen erheblichen Teil der Kosten: Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gibt es aktuell Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für Digitalisierungsprojekte — auch für Software-Einführung und Prozessautomatisierung. Wer früher nach der „Digitalprämie Sachsen“ gesucht hat: Das aktuelle Programm heißt „Digitalisierung Zuschuss“ und wird aus EFRE-Mitteln 2021–2027 finanziert.

Dieser Überblick fasst den Stand von Juli 2026 zusammen — verbindlich sind immer die aktuellen Bedingungen der SAB (sab.sachsen.de).

Wer gefördert wird

Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Das deckt einen großen Teil der Betriebe in der Region ab — vom Handwerksbetrieb über die Kanzlei bis zum Produktionsunternehmen.

Zwei Projekttypen, zwei Fördertöpfe

Das Programm unterscheidet zwei Arten von Vorhaben — und je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Sätze:

  • Heranführungsprojekte (nur Kleinstunternehmen): der Einstieg in die Digitalisierung — bis zu 60 % Zuschuss, maximal 10.000 €, Laufzeit bis 12 Monate
  • Transformationsprojekte für Kleinst- und Kleinunternehmen: bis zu 50 % Zuschuss, maximal 60.000 €
  • Transformationsprojekte für mittlere Unternehmen: bis zu 35 % Zuschuss, maximal 100.000 €
  • Bonus: +10 Prozentpunkte für Unternehmen, die nach Tarif (oder tarifgleich) bezahlen
  • Mindestprojektkosten: 5.000 € — auch kleinere Automatisierungsvorhaben erreichen das oft schon

Was konkret gefördert wird — und was nicht

Förderfähig sind Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben — einschließlich projektbezogener Software und Hardware sowie Einführung und Schulung. Genau in diese Kategorie fallen typische Automatisierungsprojekte: Systeme verbinden, Dokumente automatisch verarbeiten, wiederkehrende Abläufe in Software abbilden.

Nicht gefördert werden Standard-Bürosoftware, reine Produktionsausrüstung und Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnsteigerung dienen. Ein Digitalisierungsprojekt braucht also einen echten Veränderungskern — den hat eine Prozessautomatisierung praktisch immer.

Der Fehler, der den Zuschuss kostet

Die wichtigste Regel zuerst: Das Projekt darf erst starten, wenn die Eingangsbestätigung der SAB vorliegt. Wer vorher beauftragt oder loslegt, verliert den Anspruch vollständig — das ist der häufigste und teuerste Fehler bei Förderanträgen.

Der Antrag läuft über das Förderportal der SAB. Aktuell ist das Programm offen, wegen hoher Nachfrage gibt es allerdings Bearbeitungsverzögerungen — Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wer ein Projekt für dieses oder nächstes Jahr plant, sollte den Antrag also nicht aufschieben.

Was das für Ihr Automatisierungsprojekt bedeutet

Ein Rechenbeispiel: Ein kleines Unternehmen plant eine Prozessautomatisierung für 12.000 € — etwa die automatische Auftragserfassung aus E-Mails samt Anbindung der Warenwirtschaft. Als Transformationsprojekt mit 50 % Förderung blieben davon 6.000 € Eigenanteil; mit Tarifbonus sogar nur 4.800 €. Die Automatisierung spart ab Tag eins Arbeitszeit — die Amortisation halbiert sich durch den Zuschuss.

Im kostenlosen Erstgespräch gehört der Blick auf die Förderfähigkeit bei LICHTPUNKT dazu: Wir besprechen gemeinsam, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt und wie sich das Projekt so zuschneiden lässt, dass Antrag und Umsetzung sauber zusammenpassen. Hinweis: Ich bin kein Fördermittelberater — die verbindliche Auskunft gibt die SAB; ich liefere die technische Projektbeschreibung, die ein Antrag braucht.

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